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Barrierefreiheitserklärung

Die Realschule Grünstraße in Hattingen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage sind insbesondere die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der Barrierefreiheit vereinbar.

Die Realschule Grünstraße arbeitet kontinuierlich daran, die digitale Zugänglichkeit ihrer Inhalte und Funktionen zu verbessern. Ziel ist es, die Website für alle Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – möglichst einfach nutzbar zu gestalten.

Noch bestehende Barrieren

Trotz unserer Bemühungen können derzeit noch einzelne Barrieren bestehen, beispielsweise:

  • nicht vollständig barrierefreie PDF-Dokumente

  • fehlende Alternativtexte bei einzelnen Bildern oder Grafiken

  • Einschränkungen bei der Bedienung per Tastatur

  • teilweise unzureichende Farbkontraste

  • ältere Inhalte, die noch nicht vollständig überarbeitet wurden

Wir arbeiten fortlaufend daran, diese Barrieren zu identifizieren und schrittweise zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19. Mai 2026 erstellt und basiert auf einer Selbstbewertung der Website.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form, kontaktieren Sie uns gerne:

Realschule Grünstraße
Grünstraße 27–29
45525 Hattingen

Telefon: 02324 / 68 31 90
E-Mail: sek@rsghat.de

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie der Ansicht sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und Sie auf Ihre Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen wenden.

Weitere Informationen finden Sie bei der zuständigen Durchsetzungsstelle des Landes Nordrhein-Westfalen.